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LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23 |
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Volltextveröffentlichung
- Landesarbeitsgericht Bremen
Prozesskostenhilfe
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- BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03
Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23
Die nachträgliche Überwälzung bereits entstandener Kosten auf die Staatskasse bzw. die Sicherstellung des rechtsanwaltlichen Vergütungsanspruches durch Schaffung eines Zahlungsanspruches gegen die Staatskasse gehören nicht zum Zweck der Prozesskostenhilfe (vgl. MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 114 Rn. 1 - 4 und 36 sowie beispielhaft BAG Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 -, Rn. 14, juris sowie BAG Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03-).Ist ein erforderlicher Hinweis bzw. eine erforderliche Fristsetzung vor Abschluss der Instanz oder des Verfahrens unterblieben oder endet eine vor Instanz- bzw. Verfahrensbeendigung gesetzte Frist erst nach Abschluss der Instanz oder des Verfahrens, ist eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn vor Abschluss der Instanz bzw. des Verfahrens noch keine Bewilligungsreife vorlag (vgl. u.a.: BAG Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris).
- BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
Auszug aus LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23
Die nachträgliche Überwälzung bereits entstandener Kosten auf die Staatskasse bzw. die Sicherstellung des rechtsanwaltlichen Vergütungsanspruches durch Schaffung eines Zahlungsanspruches gegen die Staatskasse gehören nicht zum Zweck der Prozesskostenhilfe (vgl. MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 114 Rn. 1 - 4 und 36 sowie beispielhaft BAG Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 -, Rn. 14, juris sowie BAG Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03-). - BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17
Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht
Auszug aus LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23
Denn einem Rechtsanwalt muss die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein (BAG Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris). - LAG Berlin, 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02
Grenzen der Möglichkeit zur rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus LAG Bremen, 20.07.2023 - 3 Ta 16/23
Nach Abschluss der Instanz kann mithin Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, es sei denn, dass vorher eine Entscheidungs- oder Bewilligungsreife vorgelegen hat (vgl. insgesamt LAG Berlin 31.07.2002 - 10 Ta 1070/02 - zit. nach juris).